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Denkmalschutz
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Trotz Denkmalschutz vom Verfall bedroht
Vor dem Verfall:
Eine klassische WasserburgAls Stammsitz der Ritter von Leithe im 13./14. Jahrhundert errichtet, ist die Wasserburg heute das, was man als eine klassische ‚Ritterburg‘ bezeichnen kann: Herrenhaus, Wassergraben und Toreinfahrt mit Zinnen und einem, wenn ach stark verwitterten, Wappen über dem Rundbogen. Seine Blütezeit hatte der Rittersitz Leithe im 14. Jahrhundert. Das Haupthaus wurde in der jetzigen Form 1565 errichtet, versehen mit einem Kellerraum unter einem Kreuzgewölbe aus Ziegeln. Der Torbogen wurde 1753 errichtet und 1860 mit einer Zinnenkrone aufgestockt. Zum gesamten Anwesen gehörte im Garten von Haus Leithe auch eine dem Hl. Heribert gewidmete Kapelle aus dem Jahre 1365/1366, einem einschiffigen Bruchsteinbau mit Chor und Glockentürmchen, der 1665 abgebrochen wurde, sowie eine Öl- und Getreidemühle. Die Bokermühle, wohl schon im 13. Jahrhundert angelegt, war für die umliegenden Bauerschaften die Bannmühle, auf der das Korn gemahlen werden musste. Durch bergbauliche Einwirkungen im 19./20. Jahrhundert versiegte das Wasser und damit auch die Antriebskraft für die Wassermühle, die letztlich 1929 abgerissen wurde. Seit 1986 unter DenkmalschutzSeit 1986 steht die ehemalige Wasserburg mit seinem gut kenntlichem Grabensystem unter Denkmalschutz. Zum Baudenkmal zählen das Haupthaus aus den Jahren um 1565, das Torhaus im Ursprung aus den Jahren 1753 mit Flügelbauten, die große Scheune mit rundbogigen Toren und die ehem. Wassergräben. Die untertägig erhaltenen Reste der Vorgängerbebauung von Herrenhaus, Wirtschaftsgebäuden und Kapelle, sowie die Umgräftung wurden 2018 als Bodendenkmal unter Schutz gestellt. Erbärmlicher Zustand trotz DenkmalschutzObwohl das gesamte Anwesen offiziell unter Schutz steht, kümmert sich der Eigentümer nicht mehr darum. Kaum zu glauben, aber dieses wichtige Denkmal ist seit mehr als zehn Jahren seinem Schicksal überlassen! Der gegenwärtige Zustand des gesamten Ensembles kann nur als ‚erbärmlich‘ bezeichnet werden. Entgegen den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes nur unzureichend geschützt, sind die Bauten durch Brandstiftung und Schmierereien gezeichnet. Wenn gegen diese Vernachläßigung nicht eingegriffen wird, droht diesem unersetzbarem Stück Heimaterbe der völlige Zerfall.
Über tausend Jahre währende Bedeutsamkeit
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„Gelsenkirchen in alter und neuer Zeit“,
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